Beim Erwerb einer Immobilie oder Grundstückes erhebt der Staat (Bundesländer) auf den Kaufpreis die Grunderwerbsteuer. In die Berechnung fällt der Objektpreis ohne Zubehör (Küche, Holzofen, Photovoltaikanlage etc). Bei einem Verkauf innerhalb einer Familie wird ggf. keine Steuer berechnet.
Bundesland | Steuersatz |
---|---|
Baden Württemberg | 5,0% |
Bayern | 3,5% |
Berlin | 6,0% |
Brandenburg | 6,5% |
Bremen | 5,0% |
Hamburg | 4,5% |
Hessen | 6,0% |
Mecklenburg-Vorpommern | 5,0% |
Niedersachsen | 5,0% |
Nordrhein-Westfalen | 6,5% |
Rheinland-Pfalz | 5,0% |
Saarland | 6,5% |
Sachsen-Anhalt | 5,0% |
Sachsen | 3,5% |
Schleswig-Holstein | 6,5% |
Thüringen | 6,5% |
Wichtiger Hinweis: Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. Diese Information ist keine Steuerberatung, dafür kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater. (Aktualisierung 04.01.2018)
Die Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung seitens des Mieters an den Vermieter, die mietvertraglich vereinbart wird (mit Vermieter die Art der Mietkaution abstimmen). Mietkautionen dürfen maximal drei Monatsnettokaltmieten betragen (§ 551 BGB). Die Mietkaution darf vom Vermieter nur im Schadensfall verwendet werden.
Die üblichsten Formen der Mietkaution sind:
In der Regel überweist der Mieter dem Vermieter die Kaution. Dieser muss dann das Kapital anlegen. Die Zinsen aus der Geldanlage stehen dem Mieter zu. Im Schadensfall kann der Vermieter direkt auf das Kapital zugreifen. Restguthaben, welche nach einem Schadensfall und Beendigung des Mietverhältnisses noch verbleiben, müssen ausbezahlt werden.
Die Kautionsversicherung ist i.d.R. eine selbstschuldnerische Bürgschaft unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage, Anfechtung und Aufrechnung. Der Vorteil des Vermieters liegt dabei auf der Hand. Er kommt relativ schnell und ohne viel Aufwand zu seinem Geld.
Im Schadensfall übernimmt zunächst die Kautionsversicherung die Kosten für einen Schadensfall des Mieters. Dieser bekommt aber natürlich im Anschluss die Rechnung über die von der Versicherung ausgezahlte Summe.
Nach Antragstellung der Kautionsversicherung werden beide Seiten informiert. Der Vermieter erhält eine schriftliche Bestätigung in Form einer Bürgschaftsurkunde. Im Schadensfall meldet der Vermieter sich bei der Versicherung.
Der obige Text erhebt kein Anspruch auf Vollständigkeit und gibt keine Empfehlung ab. Die unten aufgeführten Anzeigen ersetzen keine persönliche Beratung und sind auch keine Empfehlung!